BewohnerInnen

begleiten und befähigen

Wir betreuen Menschen mit besonderen Bedürfnissen ab 18 Jahren, deren kognitiven und teilweise sinnes- und körperlichen Besonderheiten eine selbständige Lebensführung nicht zulassen.

Sie haben Anrecht auf Begleitung, Unterstützung und wo nötig Substitution in der Besorgung ihrer alltäglichen Verrichtungen und in der Regelung ihrer Angelegenheiten.

Auffällige Verhalten sind uns vertraut.

Auto- und Fremdaggressionen sind Ausdrucksweisen, welche wir zum Sosein einer Person respektvoll annehmen. Natürlich freuen wir uns, wenn solche Kommunikationsmuster seltener werden.